1. Ziel der Maßnahme
Ziel der Maßnahme ist die individuelle Hilfe von Arbeitssuchenden oder durch Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Die Verbesserung der Eingliederungschancen soll durch folgende Herangehensweisen erreicht werden:
- Kompetenz statt Defizitansatz (Anknüpfung an vorhandene Kenntnisse und Kompetenzen)
- Soziales Lernen (Entwicklung von sozialen Handlungskompetenzen)
- Integrative Sprachförderung (Erweiterung der kommunikativen Kompetenz)
- Zielgruppenorientierte Methodik und Didaktik (ganzheitliches und verzahntes Erlernen von Fachtheorie und Fachpraxis)
2. Dauer der Fortbildung
Die Maßnahme ist modular aufgebaut. Die einzelnen Module beinhalten jeweils 160 Stunden. Der Einstieg in die Maßnahme ist jeweils zum Monatsanfang möglich.
Bei einem gezielten Fortbildungsbedarf können die Bausteine jeweils einzeln nach Absprache mit dem jeweiligen Standort gebucht werden.
Bei Erstellung eines Förderplanes dauert die Maßnahme 6-9 Monate je nach identifiziertem Förderbedarf.
3. Vermittlung der Inhalte
Ausgehend von dem Förderplan werden die Unterrichtsinhalte nach schulischen und sozialpädagogischen Gesichtspunkten geplant. Von entscheidender Bedeutung für didaktische Überlegungen sind die jeweiligen Eingangsvoraussetzungen der Teilnehmer.
Die fachtheoretischen Inhalte werden von Ausbilderinnen und Ausbildern, die aus der Praxis kommen und branchenspezifische Kenntnisse nachweisen können vermittelt. Darüber hinaus verfügen diese über die Ausbildereignung nach Ada/AEVO-Standard, bzw. sind aufgrund langjähriger Lehrerfahrung oder dem Nachweis adäquater Qualifikation hiervon befreit.
Die Lerninhalte werden mit angemessenen unterschiedlichen Lernmethoden, bspw. Frontalunterricht, Gruppenarbeit, Kurzvorträge und Experteninterviews vermittelt.
02.08.2010
Hannover
1. Beginntermin ist der 02.08.2010. Danach ist der Einstieg in die Maßnahme jeweils zum Monatsanfang möglich
3 bis 9 Monate in Vollzeit oder in Teilzeit
16 Personen
Mindestens qualifizierter Hauptschulabschluss
Vollzeit täglich von Mo. bis Fr.
von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Teilzeit täglich von Mo. bis Fr.
von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
gemäß Lehrgangsdauer in Anlehnung an die Schulferien der Bundesländer
Förderung nach § 85 Sozialgesetzbuch und der AZVW mit Bildungsgutschein möglich