75 % Förderung mittels Aufstiegs-BAföG

Grundsätzlich sind alle unsere Weiterbildungsmaßnahmen förderungswürdig.

 

Ihre Weiterbildung bei der HAW kann bis zu 75 % mit Aufstiegs-BAföG finanziert/ bezahlt werden.

 

- Sie sparen also 75 %. -

 

Das Aufstiegs-BAföG ist eine finazielle Förderung für Ihre Wunschfortbildung im Hause der HAW. Das Aufstiegs-BAföG wird durch einen Antrag entsprechend gestellt und an Sie ausgezahlt. Sie sind dann verpflichtet, damit die Lehrgangsgebühren zu bezahlen. Somit werden die Weiterbildungskosten durch den entsprechenden Kostenträger übernommen. Diese Förderung - also das Aufstiegs-BAföG - ist auch nicht auf andere übertragbar. Das Bildungsziel - also den Abschluss Ihrer Wunschfortbildung - muss vorhanden sein und auch am Ende erfolgreich abgeschlossen werden.

 

Das Wichtigste in der Kurzfassung:

 

Wenn die Voraussetzungen bei der N-Bank für Sie als Teilnehmenden stimmen, bekommen Sie durch die N-Bank 75 % der Lehrgangsgebühren geschenkt, die müssen Sie also auch nicht zurückzahlen.

 

Sie müssen dann nur 25 % der Gebühren bezahlen.

 

Wenn ein Lehrgang also 4.000,00 Euro kostet bekommen Sie 3.000,00 Euro vom Staat geschenkt. Für die verbleibenden 1.000,00 Euro, die dann zurückgezahlt werden müssen, ist ein Zeitfenster von 2 bis 6 Jahren vorhanden.

 

Bei Fragen welche Förderungsmöglichkeiten Sie in Anspruch nehmen können sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

HAW-Berlin
HAW-Hannover
HAW-Oldenburg

 

Inhaltsverzeichnis

 

- Welche Voraussetzungen sind für die Förderung mit Aufstiegs-BAföG erforderlich?

- Sie sparen 75 % - Rechenbeispiel 

- Welche Kosten werden gefördert und welche nicht?

- Wo wird das Aufstiegs-BAföG beantragt?

- Was mache ich, wenn ich das Aufstiegs-BAföG bewilligt bekommen habe?

- HAW Aufstiegsfortbildungen und die Förderung mit Aufstiegs-BAföG

- Bildungsprogramm Bildungsprämie

- AVGS-Förderung oder Förderung mit Bildungsgutschein

- Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund oder auch Berufsgenossenschaften

- Förderung nach dem Soldatengesetz

- Kontakt

Welche Voraussetzungen sind für die Förderung mit Aufstiegs-BAföG erforderlich?

Die Informationen zum Aufstiegs-BAföG sind sehr umfangreich. Wir haben versucht im nachfolgenden die wichtigsten Informationen in Kürze darzustellen. Im Anschluss haben wir dann die gesamten Informationen in einem Rechenbeispiels dargestellt.

 

  • Wohnhaft im Inland
  • Vorbereitung auf den Fortbildungsabschluss zum Handwerksmeister oder Industriemeister bei der IHK
  • Gleicher Fortbildungsabschluss darf nicht vorhanden sein, sofern dieser bereits durch das BAföG gefördert wurde
  • Das Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) muss rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn beantragt werden.

 

 Unser HAW-Team hilft Ihnen gerne Ihren Meister-BAFöG Antrag auszufüllen, wenn Sie IHre Wunschfortbildung in unserem Hause realisieren.

 

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Sie sparen 75 % - Rechenbeispiel

 

Rechenbeispiel für das Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) für den Wirtschaftsfachwirt:

 

Seminargebühr               =                3.750,00 € (können je nach Fachwirt leicht variieren)

IHK-Gebühr  - ca.            =                   630,00 € (können je nach Bundesland leicht variieren)    

Gesamtgebühr                =                4.380,00 € = förderfähige Kosten

 

Zuschuss von 50 %          =                2.190,00 €

verbleiben Zwischensumme =           2.190,00 €

 

Ersparnis nach bestandener Prüfung = 50 % der Zwischensumme

Ersparnis = 50 % =         =                   1.095,00 €

 

Eigenanteil = Zwischensumme abzüglich Ersparnis = 1.095,00 Euro.

Dieser verbleibende Betrag kann durch ein zinsgünstiges Darlehn der kfw-Bank finanziert werden.

 

Sie sparen ca. 75 % = 3.285,00 Euro.

 

 

Zusammenfassung des Rechenbeispiels: 

 

Gesamtgebühr:                       4.380,00 €

Staatlicher Zuschuss:              2.190,00 € + 1.095,00 €      =    3.285,00 €

verbleibender Eigenanteil:     4.380,00 € - 3.285,00 €      =     1.095,00 €

 

                Sie sparen ca.  75 %       =      3.285,00 €

 

Ein Darlehensnachlass stellt unter Umständen einen geldwerten Vorteil dar, erkundigen Sie sich hierzu bei ihrem zuständigen Finanzamt.

 

Dieses Rechenbeispiel ist in einer vereinfachten Form dargestellt.

 - Stand 09/2020 - die Angaben sind ohne Gewähr und Änderungen sind vorbehalten - 

 

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Welche Kosten werden gefördert und welche nicht?

Was wird mit Aufstiegs-BAföG gefördert?

 

Finanziell gefördert werden

 

- Lehrgangsgebühren sowie

- die IHK Prüfungsgebühren.

 

Bei Teilnehmern von Vollzeitkursen kann Unterhaltsgeld beantragt werden.

 

Unterhaltsgeld

 

Unterhaltsgeld können Sie ebenfalls über das Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) beantragen. Hier werden anteilig Miete und Krankenkassenbeiträge bezahlt, mind. ca. 675,00 €.

 

Was wird nicht gefördert?

 

Literaturkosten, Fahrtkosten und gegebenenfalls die Kosten für Unterkunft.

 

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Wo wird das Aufstiegs-BAföG beantragt?

Das Aufstiegs-BAfög wird

 

in Niedersachen bei der N-Bank und

 

in Berlin und Brandenburg beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung (BAföG-Amt)

 

beantragt. Es gilt das für den Wohnort zuständige Amt und dort kann der Antrag auch online gestellt werden, also bei einer staatlichen Behörde.

 

Unser HAW-Team kennt sich mit der Antragstellung aus. Bitte sprechen Sie uns hierzu an.

 

Neben dem Antrag auf Aufstiegs-BAföG muss auch eine verbindliche Anmeldung zu einem unserer HAW-Fortbildungsmaßnahmen vorliegen.

 

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Was mache ich, wenn ich das Aufstiegs-BAföG bewilligt bekommen habe?

Der Bewilligungsbescheid für das Aufstiegs-BAföG ist in der Regel ein mehrseitiges DIN A4-Papier Dokument. Mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie Ihre Fördernummer. Diese teilen Sie uns bitte schnellstmöglichst mit, gerne per Mail. Somit unterstützen Sie die allgemeinen Bearbeitungsvorgänge. Durch den Antrag auf  Aufstiegs-BAföG sind wir verpflichtet Ihre Anwesenheit in der Fortbildungsmaßnahme zu erfassen und in regelmäßigen Abständen dann auch dem zuständigen Amt mitzuteilen. Hierfür ist Ihre Fördernummer aus dem Bewilligungsbescheid notwendig.

 

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HAW Aufstiegsfortbildungen und die Förderung mit Aufstiegs-BAföG

HAW-Fortbildungstermine und Infos zu den zu den HAW-Aufstiegsfortbildungen:

 

Fachwirtelehrgänge bei der HAW

 

Termin und Infos zum Fachwirt / zur Fachwirtin finden Sie hier = Fachwirte |Berlin Hannover Oldenburg | HAW (haw-weiterbildung.de)

 

Meisterlehrgänge bei der HAW

 

Termine und Infos zum Industriemeister / zur Industriemeisterin finden Sie hier = Industriemeister/in | Berlin Hannover Oldenburg | HAW (haw-weiterbildung.de)

 

Betriebswirt/ Technischer Betriebswirt und Bilanzbuchhalterlehrgänge bei der HAW

 

Termine und Infos zum Betriebswirt /Bilanzbuchhalter bzw. zur Betriebswirtin / Bilanzbuchhalterin finden Sie hier = Betriebswirt/in technischer Betriebswirt/in Bilanzbuchhalter/in |Berlin Hannover Oldenburg | HAW (haw-weiterbildung.de)

 

Berufspädagogenlehrgang bei der HAW

 

Termine und Infos zum Berufspädagogen finden Sie hier = Berufspädagoge | Berlin Hannover Oldenburg | HAW (haw-weiterbildung.de)

 

AEVO-Lehrgang

 

Der AEVO-Lehrgang kann nicht alleine durch BAföG finanziert werden, sondern nur zusammen mit den Meisterlehrgängen oder anderen Aufstiegsfortbildungen. Sollten Sie nur den AEVO-Lehrgang besuchen, dann ist eine Förderung mit den nachfolgenden Fördermöglichkeiten möglich.

 

Termine und Infos für finden Sie hier = Ausbildereignung (AEVO/ADA) |Berlin Hannover Oldenburg | HAW (haw-weiterbildung.de)

 

 

 

Qualifizierungs- und Zusatzlehrgänge bei der HAW

 

Für die Qualifizierungs- und Zusatzlehrgänge ist eine Förderung mit den nachfolgenden Fördermöglichkeiten möglich.

 

Termine und Infos für HAW Zusatzlehrgänge finden Sie hier = HAW-Zusatzqualifikation | Berlin Hannover Oldenburg | HAW (haw-weiterbildung.de)

 

Bei Fragen welche Förderungsmöglichkeiten Sie in Anspruch nehmen können sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

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Sonstige mögliche Förderungen

 

Bundesprogramm Bildungsprämie

 

Weiterbildungsinteressenten, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können einen 50 %igen Zuschuss zu den Kursgebühren erhalten - maximal jedoch 500 €.

Die 3.Förderphase des bundesweitem Programm Bildungsprämie läuft seit dem 01-07-2014. Hier die Kurzfassung - geändert hat sich:

 

- der Weiterbildende muss mind. 25 Jahre sein und

- die Weiterbildungsmaßnahme darf max. 1.000,00 € kosten.

 

Weiterhin gilt:

 

- der Antragsteller muß mind. 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein und

- max. Jahreseinkommen = 20.000,00 € bei Alleinstehenden bzw. 40.000,00 € bei Verheirateten.

 

Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.

Den Prämiengutschein können Sie kostenlos bei einer der bundesweit über 500 Beratungsstellen bekommen.

Wenn Sie hierzu Fragen haben kontaktieren Sie bitte unseren Berater im entsprechenden HAW-Standort.

 

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AVGS-Förderung oder Förderung mit Bildungsgutschein

Aufstiegsfortbildung und die Förderung mit Bildungsgutschein oder über AVGS-Maßnahmen:

 

Bildungsgutscheine werden vom Arbeitsamt, den Jobcentern und Argen ausgestellt.

Bei entsprechenden Voraussetzungen werden Kursgebühren und Lernmittel sowie Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte ersetzt. 
Ob Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler oder Fallmanager.

 

Bei einer Förderung mit Bildungsgutschein sind weitere Überprüfungen des Interessenten durch uns erforderlich. Zuerst ist ein ausführliches Beratungsgespräch mit Termin erforderlich. Dieses dauert ca. 1 Stunde. Hierzu müssen wir dann ein entsprechendes Beratungsprotokoll, welches mehrere Seiten beinhaltet, ausfüllen. Weiterhin ist ein entsprechender Eignungstest vom Interessenten erforderlich. Dieses sind unsere Prüfungsvorgaben, welche wir durch die Arbeitsagentur und den Zertifizierten Stellen auferlegt bekommen haben. Die Arbeitsagentur hat die Prüfung des Interessenten zwar vorgenommen, denn daraus resultiert ja der Bildungsgutschein. Dennoch sind wir, als Bildungsträger, im Rahmen unserer Zulassung verpflichtet ebenfalls eine entsprechende Überprüfung vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass wir zur Annahme eines Bildungsgutscheines nicht verpflichtet sind.

 

Erst danach erfolgt von uns eine schriftliche Beurteilung, ob wir Sie als Interessenten aufnehmen können oder nicht. Bei einer Förderung mit Bildungsgutschein steht die Integration in den ersten Arbeitsmarkt an erster Stelle. Wenn im Vorfeld schon erkannt wird, dass das Leistungsziel nicht erreicht werden kann, dürfen wir Sie, den Interessenten, nicht aufnehmen.

 

Erst danach kann der Maßnahmebogen ausgefüllt werden und zur Arbeitsagentur oder JobCenter gesendet werden. Dort wird der gesamte Vorgang geprüft, es gibt eventuelle Rückfragen bis dann die erforderliche Kostenzusage erfolgt. Dieser Vorgang kann zwei Wochen aber auch bis zu vier Wochen dauern. Aus versicherungstechnischen Gründen darf erst am Unterricht teilgenommen werden, wenn der Vertrag unterschireben wurde und die Kostenzusage durch die Arbeitsagenur oder dem JobCenter vorhanden ist.

 

Förderung über AVGS-Maßnahmen

 

AVGS steht für Aktivierung- und Vermittlungsgutschein. Dieser kann ebenfalls bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt werden. Hierzu müssen Sie als arbeitssuchend gemeldet sein. Fragen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner.

 

Bei Fragen welche Förderungsmöglichkeiten Sie in Anspruch nehmen können sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

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Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund oder auch Berufsgenossenschaften

Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehem. BfA), die Deutsche Rentenversicherung (ehem. LVA) oder den Berufsgenossenschaften.

 

Bitte sprechen Sie hierzu Ihren persönlichen Ansprechpartner Ihres Kostenträgers an.

 

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Förderung nach dem Soldatengesetz

Des weiteren haben Soldaten oder ehemalige Soldaten die Möglichkeit Förderung für eine zivile berufliche Karriere zu erhalten.

 

Bitte sprechen Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner bei der Bundeswehr an.

 

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Frühbucherrabatt sichern

Wenn Sie sich mindestens 6 Monate vor Lehrgangsbeginn für einen Kurs entscheiden, erhalten Sie bei uns einen 100,- € Rabatt auf die Lehrgangsgebühren der Kurse Fachwirte, Betriebswirte und Industriemeister. 

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Zertifizierter Bildungsträger

Unser QM-System ist nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert.