Diese Fördermöglichkeiten gibt es:
Rufen Sie uns an - wir beraten SIE gerne:
Grundsätzlich sind alle unsere Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen förderungswürdig.
Bei Fragen welche Förderungsmöglichkeiten Sie in Anspruch nehmen können sind wir Ihnen gerne behilflich.
Ihre Ansprechpartner finden Sie hier
Bundesprogramm Bildungsprämie
Weiterbildungsinteressenten, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, können einen 50%igen Zuschuss zu den Kursgebühren erhalten - maximal jedoch 500 €.
Die 3.Förderphase des bundesweitem Programm Bildungsprämie läuft seit dem 01-07-2014. Hier die Kurzfassung - geändert hat sich:
- der Weiterbildende muss mind. 25 Jahre sein und
- die Weiterbildungsmaßnahme darf max. 1.000,00 € kosten.
Weiterhin gilt:
- der Antragsteller muß mind. 15 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein und
- max. Jahreseinkommen = 20.000,00 € bei Alleinstehenden bzw. 40.000,00 € bei Verheirateten
Das Programm wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Den Prämiengutschein können Sie kostenlos bei einer der bundesweit über 500 Beratungsstellen bekommen.
Wenn Sie hierzu Fragen haben kontaktieren Sie bitte unseren Berater im entsprechenden HAW-Standort.
Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG)
Arbeitnehmer, die sich nach Ihrer Berufsausbildung weiterqualifizieren wollen, können durch die Teilnahme an einer Aufstiegsfortbildung das sogenannte Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) beantragen. Grundlage dafür ist, dass die Fortbildung eine Mindestdauer von 400 Unterrichtsstunden hat.
Die Konditionen für das Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) sind deutlich verbessert worden, um Sie in Ihrer Entwicklung zu unterstützen. Lassen Sie sich damit Ihre Aufstiegsfortbildung fördern.
Rechenbeispiel zum Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) - hier am Beispiel einer Kostenaufstellung "gepr. Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen (IHK)":
- HAW-Lehrgangsgebühren: 4.750,00 €
- IHK-Prüfungsgebühren: 750,00 €
Gesamtgebühr: 5.500,00 € (förderfähige Kosten)
Förderung durch Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG):
- Förderung/ Zuschuss = 40 % von 5.500,00 € = 2.200,00 €
- Ihr Restanteil = 60 % gefördert über ein Darlehen
der KfW-Bank 2 Jahre Zins- und Tilgungsfrei = 3.300,00 €
- Über Ihren Restanteil können Sie nach erfolgreich
abgeschlossener Prüfung nochmal einen Antrag auf
Darlehensnachlass in Höhe von 40 % stellen = 1.320,00 €
Zusammenfassung des Rechenbeispiels:
Gesamtgebühr: 5.500,00€
Staatlicher Zuschuss: 2.200,00€ + 1.320,00€ = 3.520,00 €
Eigenanteil: = 1.980,00 €
Sie sparen 64 % = 3.520,00 €
Ein Darlehensnachlass stellt unter Umständen einen geldwerten Vorteil dar, erkundigen Sie sich hierzu bei ihrem zuständigen Finanzamt.
- Stand 04/2018 - die Angaben sind ohne Gewähr und Änderungen vorbehalten -
Unterhaltsgeld
Unterhaltsgeld können Sie ebenfalls über das Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) beantragen. Hier werden anteilig Miete und Krankenkassenbeiträge bezahlt, mind. ca. 675,00 €.
Falls Sie Fragen zur Förderung über Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) haben, kontaktieren Sie bitte unseren Berater am jeweiligen Standort.
Bildungsgutschein
Bildungsgutscheine werden vom Arbeitsamt, den Jobcentern und Argen ausgestellt.
Bei entsprechenden Voraussetzungen werden Kursgebühren und Lernmittel sowie Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte ersetzt.
Ob Sie Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben erfragen Sie bitte bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler oder Fallmanager.
Sonstige mögliche Förderungen
Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehem. BfA), die Deutsche Rentenversicherung (ehem. LVA) oder den Berufsgenossenschaften.
Desweiteren haben Soldaten oder ehemalige Soldaten die Möglichkeit Förderung für eine zivile berufliche Karriere zu erhalten.
Für Fragen zu unserem Unternehmen und unseren Leistungsangeboten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.