Gliederung des FAQ

 

1. Häufige allgemeine Fragen

 

2. Häufige Fragen zu den Umschulungen

 

3. Häufige Fragen zum Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG)

  

Ihre Frage wurde nicht beantwortet?

 

Falls Sie noch offene Fragen haben, seien diese allgemeiner Natur oder auch persönlich, dann kontaktieren Sie uns einfach. Wir beraten Sie gerne zu allen Themen.

 

Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Übersichtsseite unserer Standorte:

 

Ihre HAW-Ansprechpartner in Berlin
Ihre HAW- Ansprechpartner in Hannover
Ihre HAW-Ansprechpartner in Oldenburg

1. Häufige allgemeine Fragen
Gibt es einen Tag der offenen Tür bei der HAW?

Alle Standorte der HAW bieten keinen direkten Tag der offenen Tür an, jedoch können Sie jederzeit innerhalb unserer Öffnungszeiten vorbei kommen und wir zeigen ihnen gerne die Räumlichkeiten und informieren Sie individuell zu ihrer persönlichen Weiterbildung! Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir uns die Zeit für ein persönliches Gespräch nehmen können.

Wie ist unser Unterrichtsstil?

Auch wenn das heutzutage so modern ist, halten wir dennoch nichts von der oberflächlichen Kumpelhaftigkeit, sondern stattdessen versuchen wir die professionelle und manchmal auch konservative Distanz zu unseren Teilnehmenden zu wahren. Die Erfahrung der Vergangenheit hat uns gezeigt, dass das letztendlich mehr Wertschätzung gegenüber unseren Teilnehmenden zeigt und vielleicht auch ein stückweit zu einem höheren Maßnahmeerfolg beiträgt.

Können vor Ort an den Standorten Zimmer für die Übernachtung gebucht werden?

Wir können für Sie an den Standorten Berlin und Oldenburg passende Angebote für Zimmer anbieten und helfen Ihnen gerne bei der Suche. Am Standort Hannover kann in den ersten 4 Monaten jedes Jahres aufgrund von hohen Besucherzahlen bei den Messen kein Zimmer angeboten werden. In der restlichen Zeit des Jahres können wir Sie auch in Hannover bei der Suche unterstützen.

Welche Unterrichtsform bei der Aufstiegsfortbildung bietet die HAW an?

Die HAW Bildungszentren bieten die Lehrgänge in Vollzeit, berufsbegleitend (2 x abends je Woche) und verschiedene Lehrgänge auch Samstags an.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten. Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns, vielen Dank.

2. Häufige Fragen zu den Umschulungen
Wie lange dauert die Umschulung?

In Vollzeit ca. 24 Monate und in Teilzeit ca. 30 Monate.

Habe ich nach der Umschulung Chancen auf einen Arbeitsplatz?

Wenn Sie Ihr Praktikum gut absolvieren, haben Sie die Möglichkeit nach der Umschulung in Ihrem Praktikumsbetrieb übernommen zu werden oder generell im kaufmännischen Bereich einen Arbeitsplatz zu finden.

Wie groß sind die Klassen, wieviele Teilnehmer?

Maximale Teilnehmerzahl sind 20 Teilnehmer.

Wieviel Urlaub/bzw. Ferien gibt es?

Sie haben 5 Wochen Ferien im Jahr. Die Ferien werden an die Schulferien des Standort-Bundeslandes angeglichen.

Was mach ich wenn ich krank bin?

Sie benötigen ab dem 1.Tag der Krankheit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wir müssen monatlich die Fehlzeiten beim Arbeitsamt bzw. Jobcenter melden. Liegt die Fehlzeitenquote höher als 10 % müssen wir bei der IHK / Handelskammer prüfen lassen ob Sie noch zur Prüfung zugelassen werden können.

Ist in der Umschulung ein Praktikum enthalten?

Sie haben in der Vollzeitmaßnahem ein 6-monatiges und in Teilzeit ein 9-monatiges Praktikum.

Werden Klausuren geschrieben?

In allen Fächer werden Klausuren geschrieben.

Haben wir Frontalunterricht oder am PC Selbststudium?

Wir haben für alle Fächer Dozenten, die aus den Bereichen kommen und Erfahrungen nachweisen können.

Müssen wir eine Prüfung ablegen?

Ja, Sie machen bei den kaufmännischen Umschulung diese vor der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer) des jeweiligen Standortes = eine mündliche und schriftliche Abschlußprüfung.

Ja, Sie machen bei der Umschulung zum/ zur Sozialversicherungsfachangestellte/n diese vor dem zuständigen Kultusministerium des jeweiligen Standortes = eine mündliche und schriftliche Abschlußprüfung.

3. Häufige Fragen zum Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG)
Wer kann Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) bekommen?

Unsere Lehrgänge zum Industriemeister , Fachwirt, Betriebswirt, technischen Betriebswirt, Berufspädagogen und auch AEVO können mit Aufstiegs-BAfÖG gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

1. Sie erhalten einen Zuschuss von 50 % auf die Lehrgangsgebühren und die IHK-Gebühren, der nicht zurückgezahlt werden muss.  

2. Sie erhalten ein Darlehen auf den verbleibenden Eigenanteil = ca. 50 %. Dieses ist 2 Jahre Zins– und Tilgungsfrei. Danach sind aktuell monatlich mind. 128,00 Euro zu tilgen.

3. Auf Antrag können nach bestandener Prüfung nochmal ca. 50 % vom verbleibendem Eigenanteil erlassen werden.

Wer gewährt die Darlehen und zu welchen Konditionen?

Die Darlehen des Aufstiegs-BAföG (ehem. Meister-BAföG) werden bei der KfW beantragt und von ihr gewährt.

Die Darlehen sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit – insgesamt maximal bis zu 6 Jahren – zins- und tilgungsfrei.

In dieser Zeit trägt der Staat die Zinsen. Das Darlehen ist nach Ablauf der Karenzzeit innerhalb von zehn Jahren mit monatlichen Raten von mindestens 128 Euro zu tilgen.

Wieviel Urlaub/bzw. Ferien gibt es?

Wir haben Ferienzeiten bei der Planung des jeweiligen Standort-Bundeslandes berücksichtigt.

Gibt es einen Erlass für die bestandene Abschlussprüfung?

Bestehen Geförderte die Abschlussprüfung der Aufstiegsfortbildungsmaßnahme, werden Ihnen auf Antrag 40 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs-und Prüfungsgebühren erlassen. Der Antrag ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 53170 Bonn, zu stellen. Dem Antrag ist das Prüfungszeugnis oder eine beglaubigte Kopie desselben beizufügen.

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