75 % Förderung mittels Aufstiegs-BAföG
Grundsätzlich sind alle unsere Weiterbildungsmaßnahmen förderungswürdig.
Ihre Weiterbildung bei der HAW kann bis zu 75 % mit Aufstiegs-BAföG finanziert/ bezahlt werden.
- Sie sparen also 75 %. -
Das Aufstiegs-BAföG ist eine finazielle Förderung für Ihre Wunschfortbildung im Hause der HAW. Das Aufstiegs-BAföG wird durch einen Antrag entsprechend gestellt und an Sie ausgezahlt. Sie sind dann verpflichtet, damit die Lehrgangsgebühren zu bezahlen. Somit werden die Weiterbildungskosten durch den entsprechenden Kostenträger übernommen. Diese Förderung - also das Aufstiegs-BAföG - ist auch nicht auf andere übertragbar. Das Bildungsziel - also den Abschluss Ihrer Wunschfortbildung - muss vorhanden sein und auch am Ende erfolgreich abgeschlossen werden.
Das Wichtigste in der Kurzfassung:
Wenn die Voraussetzungen bei der N-Bank für Sie als Teilnehmenden stimmen, bekommen Sie durch die N-Bank 75 % der Lehrgangsgebühren geschenkt, die müssen Sie also auch nicht zurückzahlen.
Sie müssen dann nur 25 % der Gebühren bezahlen.
Wenn ein Lehrgang also 4.000,00 Euro kostet bekommen Sie 3.000,00 Euro vom Staat geschenkt. Für die verbleibenden 1.000,00 Euro, die dann zurückgezahlt werden müssen, ist ein Zeitfenster von 2 bis 6 Jahren vorhanden.
Bei Fragen welche Förderungsmöglichkeiten Sie in Anspruch nehmen können sind wir Ihnen gerne behilflich.
HAW-Berlin
HAW-Hannover
HAW-Oldenburg
Inhaltsverzeichnis
- Welche Voraussetzungen sind für die Förderung mit Aufstiegs-BAföG erforderlich?
- Sie sparen 75 % - Rechenbeispiel
- Welche Kosten werden gefördert und welche nicht?
- Wo wird das Aufstiegs-BAföG beantragt?
- Was mache ich, wenn ich das Aufstiegs-BAföG bewilligt bekommen habe?
- HAW Aufstiegsfortbildungen und die Förderung mit Aufstiegs-BAföG
- Bildungsprogramm Bildungsprämie
- AVGS-Förderung oder Förderung mit Bildungsgutschein
- Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung Bund oder auch Berufsgenossenschaften
- Förderung nach dem Soldatengesetz
- Kontakt